AGB des Photographen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 - Seite 10.436)
Zum Geschaeftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers koennen gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
Erfuellungsort fuer alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhaeltnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des oeffentlichen Rechts oder ein oeffentlich rechtliches Sondervermoegen, so ist der Geschaeftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Soweit Bedingungen der oben aufgefuehrten Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die uebrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.